Fortbildungskonzept der Ganztagsrealschule Odenthal
Inhaltsverzeichnis
- Leitgedanke und Grundsätze der Lehrer*innenfortbildung
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Schulgesetz
- Referenzrahmen Schulqualität NRW
- Fortbildungsbudget
- Formen der Lehrer*innenfortbildung
3.1 Schulinterne Fortbildung
3.2 Schulexterne Fortbildung
3.3 Online-gestützte Fortbildung
- Strukturen und Standards der Fortbildungsplanung
- Fortbildungsplanung konkret an der GRO
5.1 Zuständigkeit, Kompetenzen
5.2 Schwerpunkte und Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
5.3 Planung, Organisation und Durchführung der schulinternen Fortbildungen
5.4 Dokumentation, Anwendung, Evaluation und Multiplikation
6 Quellenverzeichnis
7 Anlagen
1 Leitgedanke und Grundsätze der Lehrer*innenfortbildung
„Fortbildung begleitet Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und erweitert die professionelle Kompetenz des Schulpersonals für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag. Weiterbildung dient der Qualifikationserweiterung mit dem Ziel des Aufbaus neuer Handlungskompetenzen.“ (MSB: Runderlass. 2014)
Das Schulleben ist vielschichtig und ein sich stets erweiterndes und veränderndes Konstrukt, in welchem sich die Lehrkräfte kompetent und sicher bewegen müssen und welches sie gemeinsam mit allen weiteren teilnehmenden Akteuren gestalten. Gerade bei Neuerungen kann die Lehrer*innenfortbildung einen Beitrag leisten, damit sich die Lehrkräfte stets sicher und kompetent in ihrem Arbeitsumfeld bewegen und diese Sicherheit und Kompetenzen auch allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen zugutekommen. Die Lehrer*innenfort- und Weiterbildung unterstützt somit die Sicherung der beruflichen Professionalität und trägt den veränderten Anforderungen an Erziehung und Bildung in Schule und Gesellschaft Rechnung. Fortbildung leistet einen Beitrag, den steigenden Anforderungen gewachsen zu sein. Durch Fortbildung erweitern die Lehrkräfte ihre fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen, wodurch Können und Wissen gefestigt und erweitert sowie Unterricht und Schulleben mit neuen Ideen und Innovationen bereichert werden.
Fortbildung begleitet Schulen somit in ihren Entwicklungsprozessen und erweitert die professionelle Kompetenz des Schulpersonals für den Bildungs- und Erziehungsauftrag. (vgl. §§ 57-60 SchulG)
Die Fortbildungen richten sich nach aktuellen Gegebenheiten, den Bedarfen des Kollegiums und dem Schulprogramm. Fortbildungsplanung ist Aufgabe des Gesamtkollegiums. Die Lehrerkonferenz stimmt über allgemeine Grundsätze der Lehrerfortbildung ab (vgl. Schulgesetz § 68, Abs.3), innerhalb der Fachschaften stimmen sich die Mitglieder über fachbezogenen Fortbildungen ab.
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1 Schulgesetz
Laut Schulgesetz NRW § 57 Absatz 3 sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, „sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.“
Des Weiteren heißt es im Schulgesetz NRW § 59, Absatz 6, bezüglich Schulleiterinnen und Schulleitern, dass diese im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung entscheiden und auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hinwirken. Hierzu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen.
2.2 Referenzrahmen Schulqualität NRW
Die schulische Fortbildungsplanung orientiert sich an den Vorgaben, den Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Schule sowie an den Qualifikationen und Entwicklungsbedarfen des Personals.
Auch im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist die Bedeutung von schulischen Fortbildungen aufgeführt, insbesondere in der Dimensionen 5.5 Führung und Management unter Kriterium 5.5.1 Fortbildungsplanung. Dort finden sich folgende aufschließende Aussagen:
A1 Die Schulleitung übernimmt oder delegiert die Funktion der/des Fortbildungsbeauftragten der Schule.
A2 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Fortbildungsplanung systematisch und konkret auf die im Schulprogramm ausgewiesenen Arbeits- und Entwicklungsvorhaben ausgerichtet sowie an Ergebnissen schulinterner und -externer Evaluation orientiert ist.
A3 Die Schule hat ein Fortbildungskonzept, das Schulentwicklungs- und individuelle Bedarfe berücksichtigt.
A4 Die Schulleitung bewirtschaftet das Fortbildungsbudget nach Maßgabe des schulischen Fortbildungskonzepts und legt Rechenschaft über die Verausgabung der Mittel ab.
A5 Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrkräfte und die weiteren pädagogischen Fachkräfte sich regelmäßig zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer fachlichen und überfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fortbilden und hierbei auch die Möglichkeiten digitaler Angebote nutzen.
A6 Die Schulleitung unterstützt die Entwicklung von Fortbildungsstrukturen im Sinne professioneller Lerngemeinschaften.
A7 Die Schulleitung regt einen Austausch über Positionen und Ergebnisse der aktuellen professionsbezogenen Forschung und Diskussion an.
A8 Die Schule nimmt ggf. auch längerfristige Beratung und Begleitung durch externe Expertise bzw. Schulentwicklungsberatung in Anspruch.
A9 Bei der Fortbildungsplanung stehen die Fortbildung im Team und die schulinterne Fortbildung im Vordergrund.
A10 Bei der Fortbildungsplanung werden mögliche Kooperationen mit kommunalen Partnern, ggf. mit den Regionalen Bildungsbüros, den Schulnetzwerken, den Hochschulen und der örtlichen Wirtschaft (z.B. Betriebspraktika für Schulleitung und Lehrerschaft) mit einbezogen.
(MSB: Referenzrahmen Schulqualität NRW. 2020)
2.3 Fortbildungsbudget
Zur Durchführung von Fortbildungen erhalten öffentliche Schulen jährlich ein Fortbildungsbudget. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Zahl der hauptamtlichen / hauptberuflichen Lehrkräfte der jeweiligen Schule. Bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich. Die Schulen können auch das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden, ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird. Durch die Bündelung von zwei Jahresbudgets können die Schulen Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren bilden.
(siehe: www.schulministerium.nrw/fortbildung)
3 Strukturen und Formen der Lehrer*innenfortbildung
In der Fortbildungsplanung wird zwischen schulinterner und schulexterner Fortbildung unterschieden. Für das Fortbildungskonzept unserer Schule spielt die schulinterne Fortbildung eine größere Rolle, da bei den schulinternen Veranstaltungen das Gesamtkollegium inklusive Schulleitung teilnimmt bzw. Untergruppen aus dem Kollegium, wie Fachschaften, Teams mit bestimmten Aufgaben etc., während schulexterne Fortbildungen in der Regel eher von einzelnen Lehrkräften besucht werden, welche dann jedoch als Multiplikator*innen für das gesamte Kollegium dienen können. Schulische Fortbildungen werden u.a. durch Kompetenzteams und staatliche, kirchliche oder weitere Träger angeboten.
3.1 Schulinterne Fortbildung
Schulinterne Fortbildungen dienen der Weiterentwicklung der Einzelschule als System, sie dienen somit der Schulentwicklung. Sie richten sich an ganze Kollegien, an Teams mit speziellen Aufgaben in der Schule, an Fachkonferenzen etc. und vermittelt die notwendigen Kompetenzen für die Qualitätssicherung und -entwicklung. Schulen können bei der Planung, Durchführung und Evaluation schulinterner Fortbildung mit Anbietern kooperieren oder die schulinternen Fortbildungen auch selbstständig, also ohne externe Anbieter, durchführen.
3.2 Schulexterne Fortbildung
Sollte der Fortbildungsbedarf bzw. der Wunsch nach Fortbildungen zu bestimmten Themen von einzelnen Lehrer*innen genannt werden, der nicht für das gesamte Kollegium relevant ist oder nicht durch pädagogische Tage abgedeckt werden kann, werden in der Regel schulexterne Fortbildungsveranstaltungen aufgesucht. Die schulexterne Fortbildung richtet sich an einzelne Lehrkräfte, die dann als Multiplikator*in innerhalb der Schule (z.B. innerhalb von Fachschaften, Teams mit bestimmten Aufgaben etc.) dienen. Auch bei Themenstellungen, die für mehrere Schulen relevant sind, bieten sich schulexterne Fortbildungen an, welchen dann Teilnehmer*innen verschiedener Schulen absolvieren und die im Anschluss die Inhalte in ihre Schulen tragen.
Insbesondere fachspezifische Fortbildungen werden häufig als schulexterne Fortbildungen angeboten und wahrgenommen. Auch Maßnahmen der Weiterbildung werden in der Regel schulextern durchgeführt. Weiterbildung umfasst beispielsweise Angebote zur Qualifikations-erweiterung von Leitungspersonen der Schule, Angebote zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Bedarfsfächern (Zertifikatskurse), die Qualifizierung von Beratungslehrkräften und von Lehrer*innen etc.
(Vgl.: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW §§ 20-22 Nr.8 Abs. 5)
3.3 Online-gestützte Fortbildung
Online-gestützte Fortbildungen können sowohl schulintern als auch schulextern realisiert werden. Fortbildungsinhalte werden bei Onlinefortbildungen adressatenbezogen entweder zu festen Terminen oder jederzeit abrufbar für Kollegien und individuelle Fortbildungsinteressent*innen zur Verfügung gestellt. Bei einigen Anbietern wählen die Nutzer*innen aus einer großen Vielfalt an fachlichen und überfachlichen Fortbildungen eigenständig die gewünschten Angebote zu frei gewählten Terminen aus, bei anderen Anbietern werden zu festen Terminen Livefortbildungen angeboten, deren Inhalte dann häufig noch eine Zeitlang abgerufen werden können oder den Teilnehmer*innen im Anschluss an die Fortbildung per Download zur Verfügung gestellt werden.
4 Strukturen und Standards der Fortbildungsplanung im Hinblick auf systemische Schulentwicklung
Damit Fortbildungen einer strukturierten und systemischen Schulentwicklung dienen, müssen sie systematisch und nachhaltig geplant, durchgeführt, angewandt und evaluiert werden. Dies geschieht an unserer Schule durch folgende Schritte:
Wie diese Schritte im Einzelnen an der GRO umgesetzt werden, wird im folgenden Kapitel konkretisiert.
5 Fortbildung konkret an der GRO
5.1 Zuständigkeit, Kompetenzen
Wie bereits unter Punkt 1 aufgeführt, ist Fortbildungsplanung Aufgabe des Gesamtkollegiums. Die Lehrerkonferenz stimmt über allgemeine Grundsätze der Lehrerfortbildung ab, innerhalb der Fachschaften stimmen sich die Mitglieder über fachbezogenen Fortbildungen ab. Über die Genehmigung von Fortbildungen entscheidet die Schulleitung, der Lehrerrat ist anzuhören. Das Fortbildungsbudget wird von der Schulleitung verwaltet. Die Organisation und Evaluation der schulinternen Fortbildungen für das gesamte Kollegium obliegt der Fortbildungsbeauftragten, die Organisation eventueller schulinterner Fortbildungen für einzelne Fachschaften oder Teams innerhalb der Schule werden eigenständig von diesen geplant. Hier ist jedoch Rücksprache mit Schulleitung und Fortbildungsbeauftragter obligatorisch.
5.2 Schwerpunkte und Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
Am Ende eines jeden Schuljahres werden im Kollegium anhand von Fragebögen individuelle Fortbildungswünsche und -bedarfe durch die Fortbildungsbeauftrage abgefragt. Der aktuelle Bogen zur Bedarfsmeldung befindet sich im Anhang.
Mit Hilfe der Rückmeldung werden die Themenbereiche mit den häufigsten Nennungen in einer Lehrerkonferenz am Anfang des jeweils neuen Schuljahres durch die Fortbildungsbeauftragte vorgestellt und bei Bedarf (z.B. bei Stimmengleichheit bzw. mehreren Bereichen mit häufiger Nennung) stimmt die Lehrerkonferenz zwischen den genannten Themen ab.
Neben den Interessen und Wünschen des / der Einzelnen soll in der Fortbildungsplanung auch der Weiterentwicklung des Schulprogramms Rechnung getragen werden. Fortbildungen zur Weiterentwicklung des Schulprogramms sollen dem Kollegium u.a. helfen, sich den stetig wandelnden Anforderungen im schulischen Alltag zu stellen und sie zu bewältigen. So soll ein Stillstand der schulischen und unterrichtlichen Entwicklung verhindert werden, das Kollegium dazu befähigt werden, den stets ändernden Anforderungen gerecht zu werden und das organische Wachsen unserer Schulgemeinschaft ermöglicht werden.
Der Fortbildungsbedarf setzt sich demnach aus den Interessen und Wünschen der/des Einzelnen, des Gesamtkollegiums und der Weiterentwicklung des Schulprogramms zusammen.
Des Weiteren können weitere Fortbildungen hinzukommen, wenn dies aufgrund aktueller schulischer Situationen für notwendig erachtet wird. Als Beispiel sei hier die Förderung digitaler Kompetenzen der Lehrkräfte aufgrund des Homeschoolings während der Corona-Pandemie genannt oder das Absolvieren von Erste-Hilfe-Fortbildungen.
Zudem sind alle Lehrkräfte angehalten sich auch individuell fortzubilden. Insbesondere Fortbildungen fachlicher Art sind durch die Fachschaften oder die / den Einzelne*n selbst zu organisieren. Sollten die Fortbildungen während der Unterrichtszeit stattfinden, ist die Einwilligung durch die Schulleitung einzuholen. Sollten diese Fortbildung darüber hinaus aus dem Fortbildungsbudget der Schule bezahlt werden, geschieht dies in Absprache mit der Schulleitung.
5.3 Planung, Organisation und Durchführung der schulinternen Fortbildungen
Die folgende Planung ist nicht als starres Konzept zu verstehen, sondern kann im Bedarfsfall ergänzt und verändert werden. Sie beschreibt einen organisatorischen Rahmen, der jedoch möglichen dynamischen Änderungen (z.B. durch aktuelle Anlässe) gerecht werden soll.
Realschulen dürfen laut BASS zwei pädagogische Tage, die der Fortbildung dienen, pro Schuljahr durchführen. Nachdem der Fortbildungsbedarf des Kollegiums und eventueller weiterer Fortbildungsbedarf hinsichtlich der schulischen Entwicklungsziele bzw. der pädagogischen Schwerpunkte unserer Schule ermittelt wurde, werden möglichst zeitnah die beiden pädagogischen Tage terminiert und in der Lehrerkonferenz abgestimmt. Für die Schüler*innen finden an diesen Tagen Studientage statt, an welchen sie Aufgaben zu Hause bearbeiten. Inhalt und Umfang der Aufgaben soll dem der entfallenden Stunden entsprechen und von den Fachlehrkräften gestellt werden, welche die SuS an diesem Tag unterrichtet hätten.
Nach Festlegung der Themen und Termine organisiert die Fortbildungsbeauftragte die schulinternen Fortbildungen an den pädagogischen Tagen. Sie nimmt in Absprache mit der Schulleitung Kontakt zu möglichen Referent*innen auf, holt Angebote ein und anschließend die Genehmigung der Schulleitung zu den konkreten Angeboten ein. Nach Bewilligung der Fortbildung bzw. des Fortbildungsbudgets durch die Schulleitung führt die Fortbildungsbeauftragte Vorgespräche mit den Referent*innen, in welchen die zuvor ermittelten Fortbildungswünsche des Kollegiums berücksichtigt werden. Insbesondere soll im Vorgespräch geklärt werden, ob die inhaltliche Planung sowohl der Ausschreibung als auch den Wünschen des Kollegiums entspricht und ob der/die Referent*in kompetent auftritt und flexibel auf individuelle Wünsche oder Ergänzungen der Fortbildungsinhalte eingeht. Auch der zeitliche und finanzielle Aufwand sollen in adäquatem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.
Wenn die Referent*innen Vorgespräche in der Schule oder über digitale Medien anbieten, nehmen an diesen nach Möglichkeit auch Mitglieder der Schulleitung, der Steuergruppe, des Lehrerates inkl. der Gleichstellungsbeauftragten oder weitere interessierte Kolleg*innen teil.
Nach dem Vorgespräch tauschen sich die Mitglieder der Gesprächsgruppe aus und sollte die Fortbildung auch nach dem Vorgespräch gewünscht werden, organisiert die Fortbildungsbeauftrage die weiteren Schritte, die zur Durchführung der Fortbildung nötig sind. Die entsprechenden Paragrafen des Schulgesetztes sind hierbei zu berücksichtigen (vgl. Punkt 2).
Während die Organisation der pädagogischen Tage vornehmlich im Aufgabenbereich der Fortbildungsbeauftragten liegt, ist die Vorbereitung dieser Tage Aufgabe des gesamten Kollegiums. Hier ist es von Vorteil, wenn im Voraus eine Gruppe gebildet wird, die sich gemeinsam u.a. um die Buchung und Vorbereitung der benötigten Räume kümmert. Werden Mensa oder Aula benötigt, müssen diese gebucht werden. Die benötigten Medien zur Durchführung der Fortbildung müssen in den Räumen vorhanden sein (PC, Beamer, Whiteboard, Flipchart etc.), Tische und Stühle müssen umgestellt werden usw. Zudem sollte die Planung der Pausen organisiert werden (z.B. durch Listen für ein gemeinsames Buffet). Das Aufräumen nach der Fortbildung wird vom gesamten Kollegium übernommen.
5.4 Dokumentation, Anwendung, Evaluation und Multiplikation
Alle Fortbildungen, die im Rahmen der pädagogischen Tage stattfinden, werden von der Fortbildungsbeauftragten dokumentiert (s. Anlage) und im Anschluss an die Fortbildungen vom Kollegium evaluiert (ein Musterevaluationsbogen befindet sich im Anhang). Die Fortbildungsbeauftrage trägt die Ergebnisse daraufhin zusammen, wertet sie aus und teilt die Ergebnisse dem Kollegium mit. Mit Hilfe der Evaluationsergebnisse werden dann weitere Schritte (z.B. Umsetzung und Anwendung des Gelernten) und eventuell ergänzende oder aufbauende Fortbildungen geplant. Im Anschluss an die Fortbildung sollen die gelernten Inhalte von den Kolleg*innen im schulischen Alltag erprobt und angewandt werden. Am Ende eines Schuljahres wird dann erneut abgefragt und evaluiert, inwieweit die Fortbildungen praxistauglich waren und auch im schulischen Alltag berücksichtigt wurden bzw. werden. Die Evaluation am Ende eines Schuljahres gibt Aufschluss darüber, ob und wieweit die absolvierten Fortbildungen praxistauglich sind und ob eventuelle Aufbaufortbildungen nötig oder wünschenswert sind. Sie dient somit gleichzeitig der Fortbildungsplanung des kommenden Schuljahres.
Individuelle Fortbildungen einzelner Kolleg*innen werden in der von der Schule geführten Personalakte abgelegt; die Abgabe der Fortbildungsbescheinigungen obliegt der Eigenverantwortung der einzelnen Lehrkraft. Um eine Übersicht zu haben, welche Kolleg*innen in welchem Thema / Fachbereich als Ansprechpartner*in oder Multiplikator*in dienen können, soll zukünftig ein digitaler Ordner erstellt werden, in dem alle Fortbildungen, die in der Unterrichtszeit der Kolleg*innen absolviert werden, eingetragen werden müssen. Sollten Kolleg*innen außerhalb ihrer Unterrichtszeit Fortbildungen belegen, wird darum gebeten, diese ebenfalls in selbigem Ordner zu hinterlegen.
Teilnehmer*innen individueller Fortbildungen sollen bei Bedarf anschließend im Kollegium als Multiplikator*innen fungieren, damit möglichst viele Lehrkräfte davon profitieren. Dies kann mit Hilfe des Dokumentationsordners durch individuelle Ansprache der Kolleg*innen geschehen oder durch die Vorstellung der Inhalte in Lehrer- oder Fachkonferenzen. Zudem könnten (beispielsweise im Rahmen eines pädagogischen Tages) Workshops oder Arbeitsgruppen gebildet werden, die dem Austausch von Wissen und Erfahrungen dienen.
6 Quellenverzeichnis:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW: Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW: 2020 (20-22 Nr.8)
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW: Referenzrahmen Schulqualität. 2020
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. 06.04.2014
www.schulministerium.nrw/fortbildung
7 Anlagen
Formular: Fortbildungswünsche Kollegium
Dokumentation der schulinternen Fortbildungen im SJ 20/21 (wird jährlich fortgeschrieben)
Formular: Evaluation der schulinternen Fortbildungen
Formular: Planung und Dokumentation schulinterner Fortbildungen