Schulordnung der Ganztagsrealschule Odenthal

Schulordnung der Ganztagsrealschule Odenthal  

Durch gemeinsames Lernen und Leben im Schulzentrum (an unserer Schule) soll ein Miteinander geschaffen werden, in dem niemand ausgegrenzt oder abgelehnt wird. Alle am Schulleben Beteiligten begegnen sich mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander.

  • Wir hören einander zu und achten die Meinung anderer.
  • Kritik wird immer sachlich und konstruktiv geäußert.
  • Gewalt, in welcher Form auch immer, wird von uns nicht geduldet.
  • Wir verstehen uns als Gemeinschaft und unterstützen uns gegenseitig.
  • Getroffene Vereinbarungen werden von allen eingehalten.

Das Leben in der Gemeinschaft erfordert Regeln im Umgang miteinander.

Die Schulordnung soll

  • die Schüler*innen vor persönlichen Schaden bewahren
  • die allgemeine Ordnung in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände regeln
  • helfen, dass Schulinventar zu schützen
  • dazu beitragen, einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen

Bei Zuwiderhandlung können sowohl erzieherische Maßnahmen als auch Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

Alle Lehrpersonen und Verwaltungsmitarbeiter*innen im Schulzentrum sind weisungsbefugt.  


Dieser Schulordnung haben die Schülervertretung (SV), die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz zugestimmt. Sie ist in dieser Fassung ab dem 28.10.2024 gültig und kann auch auf der Homepage eingesehen werden.

Jede/m neuen/r Schüler*in wird die Schulordnung ausgehändigt. Sie bleibt in seinem/ihrem Besitz. Die Schüler*innen und Erziehungsberechtigten erklären die Kenntnisnahme und die Bereitschaft, zur Erfüllung der Schulordnung beizutragen, durch Unterschrift. Sie ist der Schülerakte beigeheftet.

  1. Grundsätzliches

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Pünktlichkeit                                       Schüler*innen und Lehrkräfte erscheinen pünktlich zum

Unterricht bzw. zur Lernzeit.

Sucht- und Rauschmittel                   sind grundsätzlich auf dem Schulgelände per Gesetz verboten.


Pausen                                                Alle Schüler*innen verbleiben während der Pausen in den be-

aufsichtigten Bereichen des Schulgeländes (Verlust des Versicherungsschutzes bei Zuwiderhandlung!)

Müll                                                    Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Toiletten                                             Die Toiletten werden möglichst während der Pausen aufgesucht und sauber hinterlassen. Sie sind kein Aufenthaltsraum.

Kleidung                                             Die Kleidung soll angemessen sein, d.h.

  • der Witterung angepasst (für den Aufenthalt im Freien.)
  • keine beleidigenden, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Aufdrucke.
  • Bauch, Rücken und Unterwäsche sind bedeckt.

Schulfremde Personen                       Vor dem Betreten des Schulgebäudes und des Schulhofes erfolgt die Anmeldung im Sekretariat.

Eltern warten auf ihre Kinder bitte außerhalb des Schulgeländes.

 

  1. Unterricht

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Unterrichtsbeginn                              Alle Schüler*innen und Lehrkräfte begeben sich rechtzeitig zu den Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.  Bei Nichterscheinen der Lehrkraft melden die Klassensprecher nach 5 Minuten das Fehlen im Sekretariat. Jede/r verhält sich ruhig, um die Nachbarklassen nicht zu stören.    

Arbeitsplatz                                        Zu Beginn der Stunde liegen alle Arbeitsmaterialien geschlossen auf dem Tisch, zusätzlich für die Klassen 5-7 das Lerntagebuch und für die Klassen 8-10 das digitale Endgerät. Der Arbeitsplatz ist sauber zu halten.  

Essen und Trinken                              erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Fachlehrkräften.

Kaugummi                                          Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist nicht gestattet. Bei Klassenarbeiten können Ausnahmen erlaubt werden.                                           

Toilettenbesuche                               nur im Ausnahmefall während des Unterrichts mit Dokumentation im Klassenbuch. Die Schüler*innen werden einzeln aus dem Unterricht entlassen.    

Jacke, Schal, Kopfbedeckung             Die Schüler*innen entledigen sich ihren Jacken, Winterschals und Mützen/Kappen/Kapuzen. Die Tische bleiben davon frei.

Handy/Smartphone/Smartwatch      Die Nutzung ist während der Unterrichtszeit in jeglicher Form untersagt. Ausnahme ist die Nutzung für unterrichtliche Zwecke nach Erlaubnis der Lehrkraft. Die Geräte sind in der Handygarage aufzubewahren. Die Lehrkräfte halten ihr Handy aus Sicherheitsgründen eingeschaltet.  

iPad (Jahrgang 8-10)                          siehe „Regeln für den Unterricht mit dem Tablet“

Unterrichtsende                                 Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Der Arbeitsplatz und der Fußboden werden sauber hinterlassen.  Die letzte Lerngruppe des Tages stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster, fährt die Jalousien hoch und löscht das Licht. Alle Schüler*innen warten leise an ihrem Platz, bis sie aus dem Raum entlassen werden.

  • Pausen

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Pausen während des Unterrichts      Der Unterricht findet in der Regel im 90-Minuten-Block statt. Sind Pausen notwendig, so erfolgen diese individuell durch die Lehrkraft. Die Schüler*innen bleiben dabei in den Räumen.

Vormittagspausen                              Während der Pausen verlassen alle Schüler*innen die Klassenräume, Flure, Sporthallen und Treppenhäuser und begeben sich ins Pausenzentrum (PZ), auf den Schulhof oder leise in die Bibliothek.

Mittagspause                                     Während der Mittagspause halten sich die Schüler*innen im PZ, in der Bibliothek, in der Mensa oder auf den beaufsichtigten Bereichen des Schulhofs auf.              

Verhalten in der Mensa                     Die Mensa wird zum Mittagessen aufgesucht. Dabei kann sowohl das bestellte als auch das mitgebrachte Essen verzehrt werden. Jacken, Taschen und digitale Endgeräte werden nicht mitgenommen, diese werden in den Schließfächern verstaut. Gespräche werden leise geführt.   

Verpflegung                                       in den beiden Vormittagspausen steht den Schüler*innen der Verkauf durch die Cafeteria im PZ zur Verfügung. In der  
Mittagspause kann die Mensa aufgesucht werden.

Pausensport                                       Wird Pausensport angeboten, so können die Sporthallen aufgesucht werden.

  1. Gebäude, Stellplätze, Parkplätze

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Klassen-/Kursräume                           Die Räume werden nach jeder Stunde sauber verlassen und nach jeder Stunde abgeschlossen.

Cafeteria/Bibliothek                          Der Verkauf durch die Cafeteria findet in den Vormittagspausen statt. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen sind zu befolgen. Für die Bibliothek gilt deren Benutzerordnung.  

Stellplätze Fahrräder                         Fahrräder können an den schuleigenen Stellplätzen abgestellt werden.   

Busparkplatz                                      Jede/r Schüler*in verhält sich rücksichtsvoll und umsichtig. Gegenseitiges Stoßen und Drängeln kann zu schweren Unfällen führen und ist zu unterlassen. 

Fahrzeuge                                          Eltern und Besucher sollen den Wanderparkplatz oder den Parkplatz am Dhünntalstadion anfahren.

  1. Schulinventar

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Schuleigentum                                   Schuleigentum sowie sonstiges fremdes Eigentum ist sorgsam zu behandeln und nicht zu beschädigen. Was mutwillig beschädigt oder zerstört wird, muss bezahlt werden.

Bücher                                                Bücher werden in der Bibliothek ausgeliehen und fristgerecht zurückgebracht. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher sind zu ersetzten.

Fundsachen                                        werden am Rondell vor dem Sekretariat abgegeben.

Schließfächer                                     stehen allen Schüler*innen in unterschiedlichen Größen gegen Entgelt zur Verfügung. Ansprechpartner für die Nutzung ist die Firma Mietra.

(https://www.schliessfaecher.de/eltern-und-schueler)

  1. Unterrichtsversäumnisse

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Fehlzeiten/Entschuldigungen             Bei Erkrankung informieren die Eltern vor Unterrichtsbeginn die Klassenleitungen über webuntis.

                                                           Bei Wiedererscheinen ist innerhalb von drei Tagen eine schriftliche, mit Unterschrift versehene Entschuldigung im Lerntagebuch bzw. Entschuldigungsheft vorzulegen (konkrete Daten). Fehlt diese, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt und wird im Zeugnis vermerkt.  

Das vorzeitige Verlassen der Schule wegen Erkrankung erfolgt mit Laufzettel - ausgestellt durch die unterrichtende Fachlehrkraft - durch Abmeldung im Sekretariat.

Versäumte Lerninhalte sind unaufgefordert nachzuarbeiten.

Beurlaubungen                                  Beurlaubungen sollen rechtzeitig beantragt werden. Sie sind zur Genehmigung den Klassenleitungen vorzulegen, je nach Dauer und Zeitpunkt erfolgt diese zusätzlich durch die Schulleitung (s. Homepage)