Schulordnung

Einführung

Wir sind für das Gelingen und Zusammenleben in unserer Schule gemeinsam verantwortlich. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.

Alle am Schulleben beteiligten Personen behandeln die anderen so, wie sie selber behandelt werden möchten; das bedeutet, alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Respekt. Alle sind bestrebt, offen für andere zu sein und Selbstvertrauen zu entwickeln. Alle sollten den Mut haben, wenn nötig Zivilcourage zu zeigen und überall unerschrocken, aber höflich ihre Meinung zu vertreten.

Wir gestalten unser Schulzentrum so, dass wir uns dort überall gerne aufhalten. Wir gehen mit den Einrichtungen und Anlagen sorgfältig um, vermeiden Müll und verhalten uns umweltbewusst.

GRUNDREGELN IM SCHULZENTRUM

Jeder Schüler und Lehrer hat das Recht auf ruhigen und störungsfreien Unterricht.

Jeder soll sich auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden so verhalten, dass

  • Mitschüler (auch der benachbarten Grundschule), Lehrer und Besucher geachtet und respektiert werden,
  • Diebstahl und Sachbeschädigung verhindert werden,
  • an unserer Schule Sauberkeit und Ordnung herrschen.

Wenn das Übertreten einer Regel von einem Lehrer, egalob vom Gymnasium oder der Hauptschule, festgestellt wird, sind alle (Schüler wie Lehrer) verpflichtet, ihren Namen zu nennen. Das ist Ehrensache!

A. ALLGEMEINES VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE

 

Ein Schulgelände ist kein allgemein zugänglicher öffentlicher Raum. Dennoch besteht ein Wegerecht für Grundschüler und Spaziergänger (auch mit angeleinten Hunden) über unser Schulgelände.

Rauchen, Drogen und Alkohol (Besitz und Konsum) sind auf dem ganzen Schulgelände und in allen Schulgebäuden verboten. Ausnahmen im legalen Bereich, wie etwa bei Festlichkeiten, müssen von der jeweiligen Schulleitung genehmigt werden.

Waffen jeglicher Art (z.B. Stichwaffen, einschließlich Karnevalsartikel) sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude strengstens verboten.

Handys dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden und nicht betriebsbereit sein.

Jeder achtet auf die Sauberkeit der Toiletten.

In der Schule ist eine angemessene Kleidung erforderlich, um konzentriertes Lernen ungehindert und ohne Ablenkungen zu ermöglichen. Folglich ist eine provozierende, diskriminierende und/oder freizügige Kleidung nicht erlaubt.

Zweiräder müssen grundsätzlich über den Schulhof geschoben werden.

 

B. VERHALTEN VOR DEM UNTERRICHT

Schüler und Lehrer sollen so rechtzeitig in der Schule sein, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

Ist fünf Minuten nach Beginn der Stunde der Lehrer noch nicht anwesend, so geht der Klassensprecher oder sein Stellvertreter zum Sekretariat / Lehrerzimmer und gibt Bescheid. Grundsätzlich verhalten sich alle Schüler ruhig, um die benachbarten Klassen nicht zu stören.

C. Verhalten im Unterricht

Jeder ist für eine konstruktive Arbeitsatmosphäre verantwortlich.Während des Unterrichtes sollte nicht getrunken werden, das Essen und Kaugummikauen ist nicht erlaubt. Schüler und Lehrer sorgen gemeinsam für die Sauberkeit im Klassenraum.

D. VERHALTEN NACH DEM UNTERRICHT

Am Ende der letzten Unterrichtsstunde stellen alle Schüler ihre Stühle auf die Tische. Unterrichtsmaterialien, die nicht für die Hausaufgaben benötigt werden, können im schülereigenen Kasten - falls vorhanden - abgelegt werden. Das Licht wird gelöscht und die Fenster werden geschlossen.

Nach Unterrichtsschluss verhalten sich alle Schüler insbesondere auf dem Busparkplatz rücksichtsvoll und vorsichtig, da es an Haltestellen gefährlich ist. Gegenseitiges Stoßen und Drängeln kann sehr leicht zu schweren Unfällen führen. In den Bussen ist es selbstverständlich, dass Schüler sich gegenseitig helfen.

E. PAUSEN

Die Fünf-Minuten-Pausen dienen nur dem Lehrer- oder Klassenraumwechsel.

Während der großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassenräume, Flure, Treppenhäu­ser, Sporthallen und Pavillons. Das Licht in den Räumen wird gelöscht. Die Lehrer sorgen dafür, dass alle Räume (Türen und Fenster) geschlossen werden. Einzige Ausnahme sind die Klassenräume im Pavillon. Diese werden in den Pausen nicht verschlossen, der Aufent­halt von Schülern ist erlaubt. Es gilt das Konzept „drinnen chiller – draußen toben“.

Schüler der SEK I dürfen während der Pausen den Schulhof nicht verlassen.

Wegen der Gefahren für die Mitschüler ist das Werfen mit Schneebällen, Eicheln und anderen Gegenständen auf dem Schulhof verboten. Auf dem Schulgelände darf lediglich mit den Spielgeräten aus der Ausleihe gespielt werden. Diese müssen am Ende der Pause wieder abgegeben werden.

Das PZ mit Cafeteria-Theke ist den Schülern zum Frühstücken, Unterhalten und zum Lesen vorbehalten. Wie in allen Cafeterias oder Kommunikationszentren darf hier nicht gelärmt und gerannt werden.

Abfälle gehören immer in die dafür vorgesehenen Papierkörbe oder Mülltonnen.

Verlegt ein Lehrer aus unterrichtlichen Gründen die Pause auf einen Zeitraum außerhalb der normalen Pausen, so übernimmt er für diesen Zeitraum auch die Aufsicht.

F. Mittagspause

Verlassen des Schulgeländes:

SuS der Sekundarstufe I des Gymnasiums dürfen wie bisher mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände während der Mittagspause zur Einnahme einer Mahlzeit zu Hause verlassen. Ein kurzer Nachhauseweg wird hierbei vorausgesetzt.

In der Mittagspause kann man sich an folgenden Orten aufhalten:

Schulhof, PZ, Bibliothek und Pavillon

Verhalten in der Mensa:

Die Mensa ist vorgesehen für Schülerinnen und Schüler, die essen. Auch das mitge­brachte Butterbrot kann dort verzehrt werden. Man muss also nicht unbedingt Essen bestellt haben, um sich dort aufzuhalten. Es wird erwartet, dass alle nur leise Ge­spräche führen und ordentlich und gesittet essen.

Wir wollen uns alle bemühen, dass die sehr schöne Mensa auch ein Ort der Erholung ist.

Der Oberstufe steht ganztägig ein Raum als Stillarbeitsraum zur Verfügung. Daneben kann der „Chillout-Bereich“ der Mensa ab der 2. Pause bis 16.00 Uhr genutzt wer­den. Die Regelungen dort und Absprachen zum Halten von Ordnung und Sauberkeit gehen in die Verantwortung der Oberstufenschüler selbst über.

G. CAFETERIAVERKAUF und Bibliothek

Die Verpflegung der Schüler wird durch die Cafeteria und den Brötchenverkauf ermöglicht.

Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen ist Folge zu leisten.

Für die Bibliothek gilt deren Benutzungsordnung.

H. PARKPLÄTZE UND FAHRZEUGE

Das Schulgelände ist Fußgängerzone: Alle Fahrzeuge werden auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt.

Eltern und Besucher sollen den Wanderparkplatz und den Parkplatz am Dhünntalstadion anfahren: Verkehrsentzerrung bedeutet mehr Sicherheit.

I. SCHULISCHE VERANSTALTUNGEN AUSSERHALB DES SCHULGELÄNDES

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (z.B. Gottesdienste, Klassenfahrten etc.) unterliegen den Regeln der Schulordnung und den Anweisungen der Aufsichtspersonen.

J. SCHLUSSBEMERKUNG

Alle am Schulleben beteiligten Personen akzeptieren die Schulordnung durch ihre Unterschrift. Bei Verletzung dieser Schulordnung ist mit Konsequenzen zu rechnen.

Diese Schulordnung wurde von den Schülervertretungen, den Lehrerkollegien der Hauptschule und des Gymnasiums sowie Elternvertretern aus beiden Schulformen gemeinsam erarbeitet und diskutiert. Sie kann nur mit dem Einverständnis aller erweitert oder geändert werden. Diese Version wurde am 19.12.2006 von den Schulkonferenzen von Hauptschule und Gymnasium genehmigt.

Die Ergänzungen zur Mittagspause/ Mensa erfolgten in der gemeinsamen Schulkonferenz von Hauptschule und Gymnasium am 29.06.2011. Änderungen bezüglich der Handynutzung und in Bezug auf die Pavillonöffnung in den Pausen erfolgten am 17.07.2013.

Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 gilt diese Schulordnung auch für die Realschule Odenthal.