Inklusion

Inklusionskonzept der Ganztagsrealschule Odenthal

1. Präambel

Die Ganztagsrealschule Odenthal, Teil des Schulzentrums Odenthal, verfolgt die Prämisse: „Gemeinsam leben und gemeinsam lernen“. Kinder und Jugendliche jeder Begabung, Sprache, Religion, Herkunft und Kultur werden mit dem Ziel des Realschulabschlusses aufgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrer persönlichen Ansprüche und Fähigkeiten gefördert und unterstützt. Dies soll allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

2. Organisation der Klassen in der Inklusion

Die Jahrgänge an der Ganztagsrealschule Odenthal werden zwei- bzw. dreizügig unterrichtet, wobei die Klassenzusammensetzung aus pädagogischen Entscheidungspunkten geplant wird. Das kann bedeuten, dass in unterschiedlichen Jahrgängen in einer oder mehreren Klassen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Es wird angestrebt, dass in diesen Klassen verstärkt mit Doppelbesetzung oder sonderpädagogischer Unterstützung gearbeitet wird.

3. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Alle Schülerinnen und Schüler (folgend: SuS) der Ganztagsrealschule Odenthal werden zielgleich unterrichtet. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf werden nach Förderplänen, die von den sonderpädagogischen Fachkräften in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer*innen erstellt werden, nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeitem Eigenschaften unterrichtet. Diese Einschätzungen sind elementar für die Leistungs- und Lernentwicklung und werden auch in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen der jeweiligen SuS erstellt. ???????? Des Weiteren wird eine enge Zusammenarbeit mit den Stellen der Jugendhilfe angestrebt.

4. Unterrichtsgestaltung in inklusiven Klassen

Um effektiv im Klassenverband inklusiv zu unterrichten, wird eine Vielzahl an Differenzierungsmöglichkeiten angewandt:

Beispiele hierfür sind:

  • Erweiterung des zeitlichen Rahmens
  • Bereitstellung von individualisiertem Material
  • Nutzung von Differenzierungsräumen

5. Individuelle Förderung

Für die SuS besteht das Angebot einer „Stillen Lernzeit“ bzw. einer Kleingruppenlernzeit, in der sie entsprechend ihrer persönlichen Ansprüche ruhig ihre Aufgaben bearbeiten können. Betreut wird diese Lernzeit von sonderpädagogischen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

6. Arbeiten im Team

Fachlehrer, Fachlehrerinnen und SonderpädagogInnen arbeiten eng zusammen. Im regelmäßigen Austausch wird über den Entwicklungsstand und individuelle Fördermöglichkeiten der einzelnen SuS diskutiert. Diese Gespräche dienen als Grundlage für zukünftige Maßnahmen in Bezug auf Förderpläne und Nachteilsausgleiche.

7. Förderplanung

Für die SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein individueller Förderplan geschrieben. Dabei werden Schwerpunkte gesetzt und vorrangige Förderziele (= zu erwerbende Kompetenzen) benannt, die die SuS zeitnah erreichen sollen. Neben den Zielsetzungen wird beschrieben, wie dieses Ziel erreicht werden soll (= mögliche Maßnahmen). Der Förderplan wird zweimal jährlich evaluiert, mit den Erziehungsberechtigten besprochen und nach Bedarf fortgeschrieben.

In Einzelfällen wird auch zwischenzeitlich und nach individuellem Bedarf ein Förderplan evaluiert und nach den Bedürfnissen der SuS neu erstellt. Die Förderpläne werden durch die SonderpädagogInnen in enger Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer*innen erstellt. Bei der Erstellung werden die Überlegungen und Anregungen aller beteiligten Lehrkräfte und ggfs. Therapeuten und Schulbegleiter berücksichtigt. Die Förderpläne dienen auch als Grundlage für die Gutachtenzeugnisse. Darüber hinaus dienen sie zur regelmäßigen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Format des Förderplans wird den Erfordernissen entsprechend überarbeitet und im Sinne einer Optimierung ggfs. verändert. Die Förderpläne aller SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind für alle Lehrkräfte zugänglich.

8. Diagnostik

Für SuS mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf dient die im AOSF-Verfahren genutzte standardisierte Diagnostik als Grundlage. Zur weiteren Diagnostik werden verschiedene Testverfahren, wie z.B. LSL, SDQ, je nach Alter und Situation der SuS verwendet. Zudem wenden die sonderpädagogischen Fachkräfte weitere standardisierte Testverfahren an. Die Ergebnisse der formellen und informellen Diagnostik sind wichtiger Bestandteil der Förderplanung.

9. Elternarbeit

Die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen führen nach Möglichkeit gemeinsam mit den sonderpädagogischen Fachkräften die Gespräche mit den Eltern, den Inklusionsfachkräften und dem Jungendamt durch. Die besprochenen Aspekte richten sich nach der Situation der einzelnen SuS.

Der regelmäßige Austausch der Lehrer*innen und der Sonderpädagogen mit den Eltern ist die Basis für eine gelingende Bildungsbiographie.

10. Zeugnisse

Zweimal ?????? jährlich wird in der Klassenkonferenz darüber entschieden, ob für die betroffenen SuS weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht und/oder ob der Förderort weiterhin geeignet ist. Der jeweilige Bereich mit Förderschwerpunkt wird im Zeugnis unter ,Bemerkungen‘ aufgeführt.

Im Zeugnis wird unter Bemerkung der folgende Satz vermerkt: XX wurde im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung / Lernen/ Körper- und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert und im Bildungsgang Realschule zielgleich unterrichtet.

11. Übergänge

Als Schule im Aufbau haben wir bisher keine SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf entlassen, die eine spezielle Form der Berufsorientierung oder Beratung bezüglich der Sekundarstufe II benötigten.

Durch den guten Kontakt zu den Schulen der Sekundarstufe II und der Agentur für Arbeit wird es jedoch in Zukunft möglich sein, SuS mit entsprechenden Bedürfnissen zu beraten.